Frühkastration, Katzenkosten

Administrator 08. März 2012 PDF Drucken E-Mail


Frühkastration von Katzen unter Tierschutzgesichtspunkten


Von Dr. Willa Bohnert, Tierschutzzentrum der Tierärztlichen Hochschule Hannover
(Vortrag gehalten aus Anlaß der Internationalen Katzenausstellung am 6./7.12.1997

 


Die Frage nach dem "optimalen Zeitpunkt" für die Durchführung der Kastration als Maßnahme zur Empfängnisverhütung entfacht unter Fachleuten immer wieder rege Diskussionen. Dabei geht es um die Frage, ob es günstiger ist, Katzen vor oder nach Erreichen der Geschlechtsreife zu kastrieren. Die Argumente für und gegen die Kastration vor der Geschlechtsreife beziehen sich primär auf die technische Umsetzung und mögliche Folgeschäden. Auch emotionale Einwände und ethische Bedenken spielen eine Rolle. Seit etwa zwei Jahren wird die Thematik durch die insbesondere in den USA propagierte Kastration von Katzenwelpen im Absatzalter erweitert. In den USA besteht eine gewaltige Überpopulation von Katzen und Hunden, deren Folge die Euthanasie von durchschnittlich 20 Millionen streunender Tiere jährlich ist. Daraus resultiert die Beschreitung immer neuer Wege der Empfängnisverhütung.

Begriffsdefinition
Die Kastration ist die chirurgische Entfernung der Keimdrüsen. Geschlechtsspezifisch ist von der "Ovarektomie", also der Entfernung der Eierstöcke beim weiblichen Tier und der "Orchiektomie", der Entfernung der Hoden beim männlichen Tier, zu sprechen. Frühkastration bezeichnet die Kastration bei jungen, geschlechtlich nicht ausgereiften Tieren. Dabei kann es sich um die Kastration im Absetzalter, also mit 8-14 Wochen, oder um die Kastration vor dem Einsetzen der Geschlechtsreife (Pubertät) handeln. Der Pubertätsbeginn bei der Katze variiert von Tier zu Tier und ist ebenfalls abhängig von der Rasse und vom Geschlecht. Bei der weiblichen Katze beginnt die Pubertät im Alter von 4-21 Monaten, beim Kater im Alter von 6-8 Monaten.

Warum Frühkastration?
In den letzten Jahren steigt ständig die Zahl der streunenden oder verwilderten Katzen. Diese Tiere machen 70% der in Tierheimen eingelieferten Katzen aus. Die geradezu sprichtwörtliche Fruchtbarkeit der Katze wird ihr in der heutigen Zeit zum Verhängnis. Bedenkt man, daß ein Katzenpaar pro Jahr im Druchschnitt 3 Welpen bekommen kann, so vergrößert sich die Katzenpopulation innerhalb von 10 Jahren auf ca. 80 Millionen Tiere. In einem großen Katzenbestand können sich Krankheiten leicht und schnell ausbreiten. Hier zeichnen sich Entwicklungen ab, die die Kastration als Methode zur sicheren und dauerhaften Unfruchtbarmachung in den Vordergrund rücken, um einer Überbevölkerung von Katzen wirksam vorzubeugen oder entgegenzuwirken, um nicht auf amerikanische Verhältnisse hinzusteuern. Die Kastration von freilebenden Katzen und nach Möglichkeit auch all derer, die zu einer Familie gehören, stellt derzeit die einzige Möglichkeit dar, das Anwachsen der freilebenden Katzenpopulationen und die damit verbundene Verelendung der Tiere zu verhindern. Die Erfahrung hat gezeigt, daß Privathalter, die eine junge Katze aus dem Tierheim aufnehmen, häufig "vergessen", das Tier kastrieren zu lassen. Für die Tierheime ist es daher wichtig, nur kastrierte Katzen weiterzuvermitteln. Da sich freilebende Katzen, die einmal eingefangen wurden, nur schwer erneut einfangen lassen, kann es bei diesen Tieren nötig sein, sie bereits in jungem Alter zu kastrieren. Vor diesem Hintergrund kann die Kastration als aktive Maßnahme des Tierschutzes angesehen werden.

Effekte der Frühkastration auf die körperliche Entwicklung
Effekte der Kastration von Welpen im Absetzalter wurden bisher nur bis zu einem Lebensalter von 24 Monaten durch Studien überprüft. Welche Folgen diese Form der Frühkastrtion im weiteren Leben hat, ist bisher nicht hinreichend bekannt. Die Narkose und der chirurgische Eingriff an sich stellen für Welpen kein erhöhtes Risiko dar. Folge der Frühkastration ist, daß sich die Wachstumsfugen der Knochen später als normal schliessen, die Tiere werden infolgedessen größer. Kastrationsbedingt ist die Stoffwechselaktivität verringert, so dass es zu einer nachweislich erhöhten Zunahme des Körperfetts und damit des Körpergewichts kommt (um ca. 1kg). Unabhängig vom Zeitpunkt der Frühkastration fällt eine Verringerung der Agressivität untereinander und eine vermehrte Anschmiegsamkeit gegenüber den betreuenden Personen auf. Mit 7 Wochen oder 7 Monaten kastrierte Kater weisen im Alter von 22 Monaten ähnliche Harnröhrendurchmesser auf wie nicht kastrierte Kater. Dieser Punkt ist wichtig im Hinblick auf Harngriesbildung bei Katern. Während sich bei nichtkastrierten Katern im Alter von 22 Monaten der Penis vollständig aus dem Präputium (Vorhaut) vorlagern läßt, ist dies nur bei 60% der mit 7 Monaten und bei keinem der mit 7 Wochen kastrierten Tieren möglich. Langfristige Effekte dieser Entwicklungsstörung sind noch nicht abzusehen. Dasselbe gilt für den Harnröhrendurchmesser weiblicher Katzen, der im Alter von 22 Monaten nach Kastration im Welpenalter deutlich geringer ist als bei nicht kastrierten Tieren. Unerwünschte Folgen der Kastration, auch im späteren Lebensalter, sind insbesondere bei langhaarigen Rassen qualitative Fellveränderungen ("Welpenfell"). Zusammenfassend sind diese Ergebnisse dahingehend zu beurteilen, dass soweit bisher bekannt ist, die Frühkastration von Katzen keine unmittelbaren Schäden verursacht, aber das Erscheinungsbild, das Verhalten und möglicherweise auch einzelne Organfunktionen im Erwachsenenalter von denen geschlechtlich intakter Tiere abweichen.

Fazit
Nach Abwägung aller Faktoren läßt sich sagen, dass die Frühkastration nach dem heutigen Kenntnisstand eine vertretbare Maßnahme ist, um der Zunahme von verwilderten Katzen und den daraus für die Tiere entstehenden Schmerzen, Leiden und Schäden entgegenzuwirken.
Dr. Willa Bohnet, Tierschutzzentrum der Tierärztlichen Hochschule Hannover

 

 

 

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MÜSSEN RASSEKATZEN SO VIEL KOSTEN?


Diese Frage mag sich vielen Katzenliebhabern stellen, die sich zum Kauf einer Katze entschließen. Inspiriert durch den
Besuch einer Ausstellung oder durch einen Artikel in einer Zeitschrift, kommt bei vielen der Wunsch auf, auch eines
dieser schönen Tiere zu halten. Fleißig werden die Kleinanzeigen im Tiermarkt oder in gängigen Zeitschriften gewälzt oder es wird
bei einem Verband direkt nach Babys angefragt. Schnell können sich Unmut und Enttäuschung breit machen angesichts der,
so scheint es, horrenden Preisvorstellungen der Züchter. Und so mancher wird sich fragen, wieso er viele hundert Euro für ein
sogenanntes Liebhabertier hinterlegen soll, wo er doch weder Z üchten noch Ausstellen will und der Stammbaum letztendlich in
der Ablage verstauben wird. Schnell ist man sich einig, dass Züchter wohl unheimlich geldgierig sein müssen und sich an ihren
Jungtieren eine goldene Nase verdienen. Aber zum Glück gibt es da ja auch noch zahlreiche Züchter, die ihre Tiere zu Niedrigpreisen
unter die Leute bringen. Deren Tiere haben auch einen Stammbaum, kosten aber oft nur halb so viel wie die Welpen eines an
einem Verband angeschlossenen Züchters. Was steckt hinter solchen eklatanten Preisunterschieden?

Artgerechte Haltung und Aufzucht von Tieren hat ihren Preis. Daher muss bei Billigangeboten grundsätzlich davon
ausgegangen werden, dass Schleuderpreise nur möglich sind, weil Elterntiere wie Welpen sie teuer mit ihrer physischen
und psychischen Gesundheit bezahlen. Bei diesen bedauernswerten Tieren handelt es sich oft um Produkte aus Massenzuchten,
die einzig Vermehrung und Verkauf zum Ziel haben. Die Muttertiere werden durch zu frühe und viel zu häufige Bedeckung
schamlos ausgebeutet, bis sie geschwächt und ausgemergelt sterben, bei der Verpaarung der Elterntiere finden Gesundheit, Qualität
und Charakter keine Beachtung und von einer medizinischen Grundversorgung der Tiere kann nicht ausgegangen werden.
Sie käme zu teuer. Darüber hinaus werden die Welpen oft viel zu früh abgegeben - so kann das Muttertier
gleich wieder gedeckt werden. Dass Jungtiere, die unter solchen Umständen gezeugt und aufgezogen werden,
meist krank und schwach sind, kann sich selbst ein Laie denken.

Falls der Kleine die ersten Wochen bei seinem neuen Besitzer überlebt, kommen auf diesen oft horrende Tierarztkosten
zu, die den Betrag, den ein Züchter eines Verbandes für ein Jungtier verlangt hätte, bei weitem übersteigen. Unter Umständen
werden solche Tiere nie ganz gesund, was nicht nur teuer ist, sondern auch viel Kummer für den einzelnen bedeutet. Alle Züchter,
die einem anerkannten Verband angehören, unterliegen Zuchtrichtlinien, die eng am Tierschutzgesetz ausgerichtet sind.
Sie regeln ebenso das Mindestalter für die Erstdeckung des Muttertieres und die Häufigkeit der zugelassenen Deckungen,
wie die medizinische Versorgung (Impfung, Wurmkuren) und das frühestmögliche Abgabealter der Jungtiere. Hierdurch
sind optimale Bedingungen gewährleistet, aus denen gesunde und psychisch stabile Tiere hervorgehen. Spätestens an
dieser Stelle müsste allen klar sein, dass ein artgerechter und verantwortungsvoller Umgang mit Tieren seinen Preis hat.
Verlangt ein Züchter nun einige hundert Euro für sein Jungtier, so hat er mit diesem Betrag oft nur knapp die Kosten gedeckt,
die er bisher für den Welpen hat aufbringen müssen. Angefangen bei den Deckgebühren,über die medizinische Versorgung
von Muttertier und Kleinen, bis hin zum qualitativ hochstehenden Futter, das eine optimale Grundversorgung gewährleistet.

Krankheiten nicht mitgerechnet, vor denen auch ein noch so verantwortungsbewusster Züchter nicht gefeit ist.
Ein Geschäft ist mit dem Verkauf der Tiere daher kaum zu machen!
Werden Jungtiere zu auffallend günstigen Preisen angeboten, so ist davon auszugehen, dass dies nur möglich ist,
indem ihre körperlichen und seelischen Bedürfnisse grob missachtet wurden.

Nur wer billig produziert, kann auch billig verkaufen!

Den Preis zahlen in erster Linie die Tiere! Aber auch die neuen Besitzer kommen in den seltensten Fällen preisgünstig davon.
Die einzigen, die zufrieden aus dem Geschäft hervorgehen, sind skrupellose Geschäftemacher, die durch den Verkauf
nicht nur profitieren, sondern auch Platz für neue Ware geschaffen haben.


Die Pflege eine Perserkatze

In Sachen Fell- und Augenpflege sind die Perserkatzen auf die menschliche Zuwendung angewiesen. Die Pflege ihres Fells (Bürsten und Kämmen) sollte täglich mit Geduld und Liebe vorgenommen werden. Wenn man vorsichtig ist und sie es von Klein auf an schon gewohnt sind, ist das auch kein Problem.

Um bis zur Unterwolle durchzukommen, benutzt man einen langzinkigen Metallkamm, deren Zinken sich drehen können. Dann ist es gut, eine Zupfbürste und eine Drahtbürste mit kleinen Noppen an den Zinkenenden und einen kürzeren Metallkamm mit engstehenden und kürzeren Zinken zu haben und den Entfilzungskamm.

Evtl. vorkommende Verfilzungen sollten sofort vorsichtig mit dem Entfilzungskamm beseitigt werden oder vorsichtig herausgeschnitten werden, denn kleinen Knoten oder Verfilzungen werden schnell immer größer und größer und irgendwann muss das Tier dann in Narkose vom Tierarzt geschoren werden.

(Unter den Verfilzungen kann die Haut nicht atmen und sie ist einem ständigen Zug ausgesetzt -wie bei einem zu stramm gebundenen Zopf-, das ist sehr unangenehm bis schmerzhaft für das Tier und kann zu Entzündungen der Haut führen).

Regelmäßiges Pudern des Felles verhindert das schnelle verfetten, aber etwa alle 8-12 Wochen sollte man die Perser baden. Dazu benutzt man ein spezielle Pflegeshampoo mit Conditioner (z. B. aus dem Internetshop: Beautiful Cats). Ein normales Shampoo aus einem Zooladen, oder das viel gepriesene Babyshampoo (für Menschenbabys) reicht hier nicht aus, das Fell ist hinterher noch zu stumpf.

Danach wird die Katze gründlich trockengefönt und dabei durchgekämmt. Sie wird solange in der warmen Stube belassen und erst wieder an die frische Luft gelassen wenn sie komplett trocken ist (ca. 24 Stunden lang) damit sie sich nicht erkältet.

Auch der die Haare am Popo brauchen Pflege. Es muss darauf geachtet werden, das dort

keine Verklebungen stattfinden. Auch kann mal der eine oder andere „Knödel“ in den Haaren der "Hosen“ hängen bleiben.

Ohrenpflege gehört auch regelmäßig dazu (Papiertaschentuch um den kleinen Finger und dann das Ohr auswischen) – auch hier kann man das Tuch etwas anfeuchten - .

Ab und zu müssen auch mal die Krallen geschnitten werden, vor allen Dingen die "Wolfsklaue", die seitlich über den anderen Krallen sitzt und sich selber nicht abnutzt. Dazu gibt es im Fachhandel spezielle Krallenzangen oder man lässt es vom Tierarzt durchführen.

Die Augenpflege ist auch wichtig, vor allen Dingen wenn man eine Perser besitzt, die Probleme mit den Augen hat.

Perserkatzen haben wegen ihrer kurzen Nase sehr oft Probleme mit den Tränenkanälen. Besitzt man so ein Tier, das ständig tränende Augen hat, so muss man diese so oft wie notwendig säubern. Mit Mineralwasser; lauwarmen Wasser; oder mit lauwarmer Milch, die zu 30-50 % mit Wasser vermischt wurde; oder mit speziellen Augenpflegemittel (z.b aus dem Internetshop: Beautiful Cats).

Gegen evtl. vorhandenen Atemprobleme ist jeder Tierarzt machtlos. Evtl. hilft Inhalieren mit Kamillenblüten (Apotheke) – das man auch bei Niesanfällen und beginnender Erkältung gut und hilfreich anwenden kann.

Inhalieren der Katze:

Katzen in den Kennel und Türchen zu und auf das Sofa stellen, in einer Schüssel die Kamillenblüten mit heißem Wasser übergießen und vor das Sofa auf einen niedrigen Hocker stellen, so dass die Schüssel niedriger steht als der Kennel. Über alles ein großes Handtuch und die Katze 10-20 Minuten inhalieren lassen.

Zwischendurch die Kamillenblüten mal mit dem Kochlöffel umrühren und für kleinen Luftaustausch unter dem Handtuch sorgen).

Es steht fest, dass eine Perserkatze gepflegt werden muß,

allein kommt die Katze nicht zurecht.So werden Sie immer Freude haben

 


Irrtümer im Zusammenhang mit der Kastration bei Katzen

Irrtum Nr. 1:

Katzen sollten mind. einmal in ihrem Leben Babys bekommen z.B. weil es für die „Psyche“ und die Gesundheit der Katze gut ist, einmal geworfen zu haben.

Dass Katzen einmal in ihrem Leben Junge bekommen sollen, ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Viele der Katzenmütter sind mit ihrem ersten Wurf hoffnungslos überfordert und kümmern sich dann nicht um die Jungen. Diese sterben dann an Unterkühlung oder verhungern, sofern man sie nicht mit der Hand aufzieht.

Hat man Glück und die meist viel zu junge Mami kümmert sich um ihre Babys, ist das nur ihrem angeborenen Instinkt zuzuschreiben und nicht weil sie so eine Freude mit ihren Babys hat.

Leider gibt es auch immer wieder Tierärzte die den Katzenbesitzern raten, die Katze einmal werfen zu lassen, bevor sie kastriert wird, weil es besser für Eierstöcke und Gebärmutter ist.

Nun bleibt die Frage, wieso sollte man etwas "Gutes" für Eierstöcke und Gebärmutter tun? Die Eierstöcke werden bei der Kastration entfernt und je nach Tierarzt oder medizinische Notwendigkeit auch die Gebärmutter. Was für einen Sinn hat dies

Irrtum Nr. 2:

Unsere Kinder sollen einmal das „Wunder der Geburt“ erleben und zusehen können wie kleine Kätzchen aufwachsen und größer werden.

Das „Wunder der Geburt“ läuft nicht immer ohne Komplikationen ab und es kommt nicht selten vor, dass manche Babys in den ersten 2 Wochen sterben oder gleich tot auf die Welt kommen. Sollte die Mutterkatze überfordert sein und sich nicht um ihre Jungen kümmern, heißt es: Handaufzucht der Kitten. Das hört sich allerdings süßer an, als es ist, da die Babys je nach Alter alle 2 – 4 Stunden ihre Flasche bekommen müssen, auch in der Nacht! Und es ist nicht gesagt, dass überhaupt alle Kitten überleben.

Spätestens bei der Umstellung von Muttermilch auf feste Nahrung bekommen die meisten Jungtiere schlimmen Durchfall, da oft zu schnell und auf ungeeignete Futtermittel umgestellt wird.

Falls die Kitten überleben, toben sie bald im Haus / in der Wohnung herum und eine kl. Horde spielender Kitten hat jede Menge Unsinn im Kopf. Oft sagen dann Interessenten die vorher unbedingt eines der Babys aufnehmen wollten kurzfristig ab und wohin dann mit den Kleinen?

Eine Möglichkeit "einmal Katzenbabys" zu haben oder das Aufwachsen der Kleinen beobachten zu können:

Informieren Sie sich ausführlich über Trächtigkeit, Geburt und Aufzucht und wenden Sie sich dann an einen Tierschutzverein oder Tierheim. Es gibt leider genug hochträchtige Katzen, die nicht mehr kastriert werden können und die ohnehin Nachwuchs bekommen. Tierschutzvereine und Tierheime würden durch Unterbringung solcher Katzen auf verantwortungsbewussten und verlässlichen Pflegeplätzen immens entlastet werden.

Irrtum Nr. 3:

Wir wollen unbedingt Nachwuchs von „unserer“ Katze, da diese ganz besonders hübsch ist oder ein ganz besonderes Wesen hat.

Hierzu soll gesagt sein: für die meisten Katzenbesitzer ist die eigene Katze immer die hübscheste, schönste und hat sowieso DEN Charakter schlechthin.

Das heißt aber nicht, dass sie diese Eigenschaften auch an ihren Nachwuchs weitervererbt. Unseren Beobachtungen zufolge haben die Kitten von normalen Hauskatzen meist gar nichts oder nur sehr wenig mit der Mutter gemeinsam. Weitervererbung von Aussehen und Charaktereigenschaften sind nur bei gezielten Verpaarungen von Rassekatzen zu erreichen. Vor allem deshalb weil hier über Generationen hinweg ein bestimmtes Ziel verfolgt wird. Unsere normalen Hauskatzen verpaaren sich in der Regel mit einem x-beliebigen unkastrierten Artgenossen.

Irrtum Nr. 4:

Katzen die kastriert sind, werden faul und träge und fangen nicht mehr so viele Mäuse

Kastrierte Katzen werden nur faul und träge, wenn man ihre Ernährung nicht dem geänderten Stoffwechsel anpasst.

Kastrierte Katzen müssen nicht mehr herumstreunen auf der Suche nach einem Partner, sich mit Kontrahenten raufen und sich auch nicht um die Jungenaufzucht kümmern, daher haben sie viel mehr Zeit sich dem Mäusefang zu widmen.

Allerdings werden Katzen die vorher keine begnadeten Mäusefänger waren auch nachher keine mehr werden. Katzen die hingegen vor der Kastration viele Mäuse gefangen haben, werden dies nach der Kastration genauso intensiv betreiben.

Außerdem sollte man bedenken, dass Katzen mit zunehmenden Alter generell ruhiger werden.

Irrtum Nr. 5:

Der Kater/die Katze soll doch auch seinen/ihren Spaß haben

Kater streunen kilometerweit um eine rollige Katze zu decken. Sie kämpfen oft mit Rivalen und kommen meist, wenn sie nicht auf ihren Streifzügen dem Autoverkehr oder anderen Feinden zum Opfer gefallen sind, abgemagert und übersäht mit Wunden zurück. Durch diese Kämpfe aber auch durch den Deckakt selber können Krankheiten wie z.B. FIV (auch Katzenaids genannt) übertragen werden und die meisten unkastrierten Katzen haben daher eine relativ niedrige Lebenserwartung. Zudem ist der Deckakt alles andere als ein Vergnügen für die Katze.

Auf dem Penis des Katers befinden sich Widerhaken, die beim Herausziehen, der Katze große Schmerzen bereiten und dadurch den Eisprung auslösen. Der Kater zieht sich nach dem Deckakt schnell zurück um keine Prügel zu kassieren.

Irrtum Nr. 6:

Wenn alle Katzen kastriert werden, gibt es bald keine normalen Hauskatzen mehr

Es wird niemals möglich sein, alle Katzen zu erwischen zumal es immer noch die richtig wilden Hauskatzen gibt, die sich nur nachts sehen lassen und von denen niemand in der Umgebung weiß, dass es sie überhaupt gibt.

Das Problem ist auch, dass sich Katzen so schnell fortpflanzen können. Sie werden zwischen 4 und 6 Monaten geschlechtsreif und bekommen dann zwischen 2 und 4 mal im Jahr durchschnittlich 4 Babies. Man müsste also mehr Katzen kastrieren als Nachwuchs nachkommt. Und das gestaltet sich als sehr schwierig bzw. fast als unmöglich.

Irrtum Nr. 7:

Kater werden kastriert und Katzen sterilisiert

 

Dies ist ein immer noch sehr verbreiteter Irrtum, denn Sterilisation bzw. Kastration definiert nicht ob ein männliches oder weibliches Tier operiert wird. Katzen werden im Regelfall genauso kastriert wie Kater.

Kastration bedeutet nämlich das vollständige Entfernen von Hoden bzw. Eierstöcken und je nach Tierarzt bzw. Fortschritt einer ev. Trächtigkeit auch die Entfernung der Gebärmutter.

Sterilisation bedeutet jedoch nur, dass die Samenleiter beim Kater bzw. die Eileiter bei der Katze durchtrennt werden.

Die Tiere bleiben dabei aber sexuell aktiv. Weibliche Katzen werden weiterhin rollig und auch die Kater streunen wochen- und monatelang durch die Gegen um Katzen zu decken.

Irrtum Nr. 8:

Katzen müssen bei der Kastration 3 kg schwer sein

 

Dieses Gewicht wird durchschnittlich mit 6 - 8 Monaten erreicht. Mit dem Alter werden auch die meisten Katzen geschlechtsreif und das bemerken dann auch die Besitzer und machen erste leidvolle Erfahrungen mit markierenden Katern und raunzenden Katzen.

Natürlich kann man die Kastration auch schon früher dh vor der Geschlechtsreife und vor einer willkürlich bestimmten Gewichtsangabe durchführen.

Irrtum Nr. 9:

Geschwister verpaaren sich nie!

 

Großer Irrtum! Dem Kater ist es ziemlich egal, ob die rollige Katze seine Schwester oder Mutter oder sonst wie mit ihm verwandt ist. Der Trieb sagt ihm einfach nur, dass er sich mit der rolligen Katze paaren muss, egal wie eng verwandt sie mit ihm ist. Gerade bei Geschwistern wäre eine Kastration mit spätestens 5 Monaten unbedingt anzuraten!

Irrtum Nr. 10:

Die Katze wird ohnehin nie rollig / bekommt sowieso nie Junge

 

Hier liegt die Ursache oft darin, dass die Katze entweder bereits Veränderungen an der Gebärmutter hat (Entzündungen, Vereiterung) oder eine Zysten an den Eierstöcken hat. Beides hat über kurz oder lang die Folge, dass die Katze qualvoll daran stirbt. Oft kommt es aber auch vor, dass die Katze unbemerkt trächtig wird (mit nur ein oder 2 Jungen) und dann eine Fehlgeburt hat oder die Kleinen irgendwo zur Welt bringt und nicht versorgt.

Irrtum Nr. 11:

Die Katze/der Kater ist zu alt für eine Kastration – zahlt sich nicht mehr aus

 

Eine Kastration macht immer Sinn, auch von älteren Tieren. Katzen können bis ins hohe Alter rollig und entsprechend trächtig werden. Alte, potente Kater haben es mit zunehmendem Alter immer schwerer sich gegenüber jüngeren Rivalen durchzusetzen und kassieren umso mehr Prügel und werden´veletzt.

Katzen in Mietwohnung – verboten? Erlaubt?
19. März 2015 Author: afrank
Immer wieder liest man in diversen Foren und Newsgroups so Aussagen wie „Nein der Vermieter darf dir Katzenhaltung nicht verbieten, dies ist ungesetzlich“ und andere Halbwahrheiten, die das sind was sie sind – nur zur Hälfte eben wahr.
Ich habe mir für dieses Thema Unterstützung geholt durch jemanden, der nicht nur Jura studiert sondern auch ein sehr großes Herz für Katzen hat, bereichern doch zwei traumhaft süße Katzen ihre Wohnung und ihr Leben.
Doch nun lest selber von Daniela Molnar zum Thema Katzen und Mietwohnung.
Die Katze in der Mietwohnung
Immer wieder liest man in Foren, Gruppen oder Infoseiten im Netz, das der Vermieter die generelle Haltung von Katzen nicht untersagen dürfe.
Als Begründung wird immer dieselbe angeführt, laut Gesetz sei die Tierhaltung nicht verboten, wenn es sich dabei um Kleintiere handelt. Katzen sind Kleintiere, bei einem Hund sähe das vollkommen anders aus.
Betrachten wir doch einmal den Wortlaut des Gesetzes:

„§ 535 BGB:

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.“
MietvertragSeltsam kein Wort über Tierhaltung? Die Tierhaltung ist im Mietrecht tatsächlich nicht erwähnt. Denn die Tierhaltung ist eine zusätzliche Vereinbarung die zwischen Mieter und Vermieter, zum Gebrauch der Mietsache getroffen werden kann. Es ist eine quasivertragliche Nebenleistung, die in der Ausgestaltung des Mietvertrages näher konkretisiert wird.
Doch wie kommen nun die Kleintiere hier rein? Ganz einfach. Das AG (Amtsgericht) hat in einem Urteil vom 24.2.1989 entschieden was Kleintiere sind[1]. Zu den Kleintieren zählen: Zwergkaninnchen, Zierfische, geräuscharme Vögel, Hamster, Meerschweinen oder Chinchillas. Ebenso zählen zu den Kleintieren genehmigungsfrei gehaltene Reptilien, die in einem Terrarium gehalten werden können[2].
Was ist nun die Definition eines Kleintieres? Der BGH hat 2007 in einem Urteil Kleintiere wie folgt definiert: „[…] Kleintiere sind solche Tiere die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden können. Sie können als nicht frei in der Wohnung oder dem Haus herumlaufen. Kleintiere sind Tiere die keine Störungen bei den Nachbarn hervorrufen können und keine Schäden an der Wohnung verursachen, sofern sie in üblicher Zahl und Art gehalten werden.[…]“[3].
In diesem Urteil bestätigt der BGH deutlich das Hunde und Katzen keine Kleintiere sind. Das Urteil aus dem Jahre 2007 hat der BGH 2013 erneut bestätigt und konkretisiert[4].
Auch hier kommt es immer auf den Einzelfall an. Berücksichtigen muss man die Größe der Wohnung und die Anzahl der Tiere. 100 Wellensittiche auf 45 qm2 stellen ganz sicher einen Verstoß im Mietrecht dar und entsprechen nicht den Vorstellungen des BGH in Bezug auf die Kleintierhaltung. Es sei noch angemerkt das von dieser Regelung, die Haltung von Papageien und genehmigungspflichtigen Tieren abweicht und das es noch zusätzliche Auflagen durch Ordnungs- und Veterinärämter geben kann. Diese können in jedem Bundesland anders ausgestaltet sein. Weitere Ausnahmen bilden Kleinsthunde und jene Hunderasse die auf den landeseigenen Rasselisten stehen.
Zurück zur Katze. Die Katze ist also kein Kleintier, weder dem Gesetz noch der Auffassung des BGH entsprechend.
Was bedeutet das nun für den Mietvertrag?
Hunde und Katzen sind keine Kleintiere. Aber sie dürfen, nach einer umfassenden Abwägung beiderseitiger Interessen und ggf. weiteren Beteiligten, in der Wohnung gehalten werden, sofern sich aus der gegenseitigen Interessensabwägung nichts Gegenteiliges ergibt[5].
Sollte im Mietvertrag keine Regelung über Hunde- und Katzenhaltung vorhanden sein, so muss es also im Einzelfall, durch einen Interessensüberprüfung abgewogen worden, ob ein Haltungsverbot gegen die Gebrauchsgewährungspflicht aus § 535 Abs.1 BGB verstößt.
Klauseln zur Tierhaltung, die eine unangemessene Benachteiligung des Mieters darstellen sind nach § 307 BGB unwirksam. Dies kann auch bei einer Ungleichbehandlung der Mietparteien bereits der Fall sein.
Was ist denn nun verboten?
Verboten ist eine Generalklausel in den AGB des Vermieters. Denn es kommt zu einer Nichtbeachtung des Einzelfalles und der individuellen Interessenslage. Die Unwirksamkeit ergibt sich aus § 307 Abs. 1. S.1, Abs. 2 Nr.1 BGB.
Erschwerend tritt der Umstand hinzu dass eine solche Klausel, gegen die Gebrauchsgewährungspflicht verstößt und in einem Widerspruch dazu stünde. Der Umkehrschluss aus dieser rechtlichen Lage ist nicht das eine Unwirksamkeit der Generalklausel dazu führt das man Hunde und Katzen ohne Rücksicht auf andere halten darf. Es handelt sich um einen so. Erlaubnisvorbehalt der durch die Rechtsprechung immer wieder positiv gestärkt wird.
[1] Urteil vom 24.02.1989 – 6 C 500/88, WuM 1989, 236.
[2] AG Essen, Urteil vom 18.07.1995 – 9 C 109/95, ZMR 1996, 37
[3] Urteile v. 14. 11.2007 – VIII ZR 340/06
[4] 20.03.2013 Az.: VIII ZR 168/12
[5] 20.03.2013 Az.: VIII ZR 168/12

Vielen, vielen lieben Dank an Daniela Molnar für diesen Beitrag und diese Unterstützung.

Kontakt:

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Telf.:

039391 94845

 

Zuletzt aktualisiert am 22. April 2024